Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das Honorar fällt gemäß des eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebots an und ist blockweise zu bezahlen. Jederzeitige Änderungen sind vorbehalten. Ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch von ca. einer halben Stunde zum Kennenlernen findet an einem von beiden Parteien abgestimmten Ort statt.
Nach Auftragserteilung erhalten die Kund:innen einen Fragebogen zu ihrer Geschichte bzw. zu dem entsprechenden Anlass, den die Auftraggeber:innen bis spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Vorgespräch ausfüllen und an die gebuchte Rednerin zurücksenden, da die Auswertung der Antworten seitens der Auftragsnehmerin auch eine Grundlage für die Individualität der Zeremonie darstellt.
Während eines ausführlichen Vorgesprächs von ca. ein bis drei Stunden, das etwa 12 bis zwei Monate vor der Zeremonie stattfindet, werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens der Kund:innen erläutert. Für Abschiedsfeiern und Willkommensfeste ist der Zeitrahmen vor der Zeremonie kurzfristiger abzustimmen.
Anfallende Fahrtkosten für das ausführliche Vorgespräch und zur Zeremonie, belaufen sich auf 0,50 € pro km. Damit sind Benzinkosten, sowie der Zeitaufwand abgedeckt.

2. Buchung, Zahlungsmodus

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch von ca. einer halben Stunde, das persönlich, am Telefon oder per Videotelefonat stattfinden kann, entscheiden die Kund:innen, ob Theresa Henckell - Freie Reden gebucht werden soll. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der alle wichtigen Details der Zeremonie festgehalten sind.
Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird nach Erhalt der Teilrechnung (Versand per Email) eine Anzahlung in Höhe des ersten Honorarblocks fällig. Der vereinbarte Restbetrag wird blockweise zum vereinbartem Termin überwiesen. Die Kund:innen schuldet das vereinbarte Honorar plus Fahrtkosten für das Vorgespräch und die Zeremonie/Spesen gemeinsam.

3.Terminreservierung

Der Termin für die Zeremonie ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung innerhalb von 7 Tagen auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert. Andernfalls kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

4. Übernachtung und mögliche Flugkosten

Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggeber:innen die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Zeremonieortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Zeremonie übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.

5. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie

Die Rednerin ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da sie sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren kann.

6. Dauer

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30 – 60 Minuten liegt. Die Theresa Henckell - Freie Reden verpflichtet sich, 30 Minuten vor der Zeremonie und für einen Zeitraum von 90 Minuten ab vereinbartem Termin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.

7. AGB – Auftragserteilung

Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber:innen die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von Auftragnehmerin Theresa Henckell - Freie Reden oder einer Ihrer Kollegen:innen schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber:in in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens der Auftraggeber:in und -nehmerin (ab Ziffer 8).

8. Rücktritte vom Vertrag

Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.

9. Rücktritt durch die Auftraggeber:innen (Kund:innen)

Ein Rücktritt der Kund:innen von dem geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine freie Zeremonie) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) möglich. Bei einem späteren Rücktritt verbleiben Theresa Henckell - Freie Reden die Anzahlung und die bis dahin angefallenen Fahrtkosten werden in Rechnung gestellt. Bei einer Absage durch die Auftraggeber:innen innerhalb sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin verbleibt der Auftragsnehmerin das gesamte vereinbarte Honorar ohne die Fahrtkosten, die noch angefallen wären und schon bezahlt wurden.

Eine Verschiebung des gebuchten Termins ist der Stornierung und Neubuchung gleichzusetzen, da hier ein neuer Vertrag geschlossen wird.

10. Rücktritt durch die Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend).
Sollten die vereinbarten Zahlungen durch die Auftraggeber:innen nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann die Auftragnehmerin ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
Kann die Auftragnehmerin in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern die Auftragnehmerin keine von den Auftraggeber:innen akzeptierte Ersatzredner:in stellen kann. Wird bei Ausfall der Auftragnehmerin innerhalb von 6 Wochen vor dem Termin der Zeremonie nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch eine selbst zu besorgende Redner:in vortragen zu lassen, werden hierfür 60 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.

Wenn die Auftragnehmerin eine Ersatzredner:in stellen kann, die von den Auftraggeber:innen akzeptiert wird, und diesen eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und die Auftragnehmer:in wird eine entsprechende Vergütung der Ersatzredner:in weiterleiten.
Die Auftragnehmerin wird immer versuchen, eine Ersatzredner:in zu stellen, dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.

11. Datenschutz

Persönliche Daten der Auftraggeber:innen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

12. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen – Verzichtserklärung

Die Auftraggeber:innen räumen Therea Henckell - Freie Reden unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch Theresa Henckell - Freie Reden oder durch freie Mitarbeiter Theresa Henckell - Freie Reden fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Projekte, Aufträge und/oder künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder Montagen.

13. Urheberrecht

Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

14. Haftung

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

15. Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB vereinbart.

16. Mündliche Nebenabreden

Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

17. Steuer

Die Auftragnehmerin ist selbständig tätig und beim Finanzamt an dem jeweiligen Wohnort gemeldet.